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Generelle Informationen
Was bedeutet REMIT?
Die EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency; „REMIT“) dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten.
Die Verordnung gibt folgende Richtlinien vor:
- Verbot von Insiderhandel
- Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider Information
- Verbot der Marktmanipulation
- Überwachung des „Wholesale Energy Markets“
Weitere Informationen finden Sie auf der ACER REMIT-Seite.
Ist die REMIT-Berichterstattung verpflichtend?
REMIT gilt für jeden europäischen Energiemarktteilnehmer. Jeder, der an einem oder mehreren Energiegroßhandelsmärkt innerhalb der Europäischen Union teilnimmt, ist dazu verpflichtet gemäß REMIT zu berichten. Nach Ansicht von ACER macht es keinen Unterschied, ob diese Personen in der EU leben oder professionelle Investoren sind. Darüber hinaus gilt REMIT auch für Marktteilnehmer aus Nicht-EU-Ländern, wenn diese Transaktionen auf einem oder mehreren Energiegroßhandelsmärkten innerhalb der Europäischen Union abschließen.
Was bedeutet „Inside Information“?
In Übereinstimmung mit Artikel 2 der REMIT Regulierung besitzt eine“Inside Information“ die folgenden Eigenschaften:
- ist von präziser Natur,
- ist nicht veröffentlicht worden,
- bezieht sich, direkt oder indirekt, auf ein oder mehrere „Wholesale Energy Products“,
- wenn sie veröffentlicht werden würde, würde sie wahrscheinlich die Preise dieses „Wholesale Energy Products“ erheblich beeinflussen.
Artikel 2 gibt auch vor welche weiteren Informationen als „Inside Informationen“ gelten:
- Informationen über die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung von Elektrizität oder Erdgas oder Informationen im Zusammenhang mit der Kapazität und der Nutzung von LNG-Anlagen, einschließlich der geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeit solcher Anlagen;
- Informationen über die in der EG-Verordnung 714/09 und der Verordnung 715/09 definierten Transparenzverpflichtungen;
- Informationen mit den oben genannten Merkmalen, die die Teilnehmer in Übereinstimmung mit Vorschriften, Regeln und Verträgen veröffentlichen sollten;
- jede andere Information, die ein vernünftiger Marktteilnehmer als Grundlage für seine Entscheidungen verwenden wird.
Besteht eine Verpflichtung, Inside Information auf der Plattform zu veröffentlichen?
Ab 01.01.2021 sollen REMIT Marktteilnehmer Insider Informationen über IIPs veröffentlichen. Die eigene Webseite darf zwar weiterhin zur Veröffentlichung genutzt werden und bei der Registrierung angegeben werden, ersetzt jedoch nicht die Nutzung der IIP als primäre Veröffentlichungsplattform für Insider Informationen.
Sollten Marktteilnehmer davon ausgehen, dass sie keine veröffentlichungspflichtigen Insider Informationen besitzen, ist keine Anmeldung bei einer IIP erforderlich. Im nationalen Register ist in diesem Fall „na“ (nicht anwendbar) einzutragen. Die Prüfung des Vorliegens dieser Voraussetzung obliegt jedem Marktteilnehmer selbst.
Welche Verpflichtungen haben die Marktteilnehmer in Bezug auf Inside Information?
Gemäss Art. 4 REMIT sind Marktteilnehmer verpflichtet, Inside Information über Unternehmen oder Einrichtungen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des jeweiligen Marktteilnehmers, der Muttergesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens befinden, für die der Marktteilnehmer oder das Unternehmen ganz oder teilweise verantwortlich ist, wirksam und rechtzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Über Webware Inside Information Platform
Ist es notwendig, einen Vertrag zur Veröffentlichung von Inside Information abzuschließen?
Ja. Marktteilnehmer, die den IIP-Veröffentlichungsdienst nutzen wollen, müssen einen Vertrag abschließen, der die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung des IIP regelt.
Wie kann ich den Zugang zur REMIT Inside Information Platform erhalten?
Um Zugang zur Inside Information Platform zu erhalten, senden Sie bitte Ihre Anfrage an unseren Kundendienst: support@inside-information.de
Phone: +49 (0)561 56014565
Benötigen wir zusätzliche Software?
Der Benutzer hat die Möglichkeit, eingetragene Inside Informationen zu verwalten und UMM über eine Web-Eingabemaske zu veröffentlichen. Es wird keine zusätzliche Software benötigt.
Außerdem haben wir eine SFTP- und API-Schnittstelle entwickelt. Mit dieser Schnittstelle haben Sie die Möglichkeit, den Transfer von UMM zu automatisieren.
Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der SFTP- und API-Schnittstelle erforderlich?
Webware hat ein IIP-Benutzerhandbuch erstellt, welches alle Kommunikationsprotokolle und technischen Spezifikationen beschreibt, die für den ordnungsgemäßen Zugang und die Nutzung der Plattform erforderlich sind. Das Handbuch ist auf der REMIT IIP-Website veröffentlicht.
Wird eine Testumgebung bereitgestellt?
Ja, ein Testsystem wird bereitgestellt: Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen: https://test.inside-information.de
Melden von Inside Informationen
Welche Informationen können auf der Plattform veröffentlicht werden?
Marktteilnehmer können Informationen über die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/ Fernleitung von Strom oder Erdgas bzw. die Kapazität und die Nutzung von Flüssiggasanlagen, einschließlich der geplanten und ungeplanten Nichtverfügbarkeit dieser Anlagen.
Ist die Veröffentlichung von Inside Information nur auf den deutschen Markt beschränkt?
Nein. Marktteilnehmer können Informationen über alle Marktgebiete (Bidding Zones) des europäischen Strom- und Gasmarktes veröffentlichen.
Wie können Information veröffentlicht werden?
Der Benutzer hat die Möglichkeit, die Informationen zu verwalten und UMMs über eine Webmaske zu veröffentlichen. Es wird also keine zusätzliche Software benötigt.
Für den automatisierten SFTP- und API-Transfer wird ein Standardformat bereitgestellt, nach dem die Benutzer ihre Insider Informationen übertragen können. Dieses Format basiert auf ACER-Spezifikation.
Wir haben keine Inside Information. Was sollen wir also tun?
Sollten Marktteilnehmer davon ausgehen, dass sie keine veröffentlichungspflichtigen Inside Informationen besitzen, ist keine Anmeldung bei einer IIP erforderlich. Im nationalen Register ist in diesem Fall „na“ (nicht anwendbar) einzutragen. Die Prüfung des Vorliegens dieser Voraussetzung obliegt jedem Marktteilnehmer selbst.